
- Einsatz nach Abruf,
wenn eine Küchenkraft ausfällt - Monatliche Vergütung bis
max. 556 € (aktuelle Minijob-Grenze) - Bezahlung nach dem Tarifvertrag
(TVöD-VKA)
Was Sie mitbringen:
- Erfahrung im
Küchenbereich - flexibel und zuverlässig
- Freude an der Arbeit in
Kindergärten
Wir freuen uns auf Sie.
Stadtverwaltung Schmalkalden
Personalabteilung
T 03683 667123
t.zehner@schmalkalden.de