Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 12. Februar 2023
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Wernshausen in der Stadt Schmalkalden
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Wernshausen am 12.02.2023 nachfolgendes Ergebnis festgestellt:
Bezeichnung | Anzahl | Prozent |
Wahlberechtigte insgesamt | 2.270 | |
… ohne Sperrvermerk | 2.046 | |
… mit Sperrvermerk | 224 | |
Wähler | 897 | |
Wahlbeteiligung | 39,52 | |
Ungültige Stimmen | 10 | |
Gültige Stimmen | 887 | |
davon entfielen auf den Wahlvorschlag: | ||
1. Tanneberger, Stefan; CDU | 306 | 34,50 |
2. Amborn, Fabian; AMBORN 3. Messerschmidt, Michael; MESSERSCHMIDT | 446 135 | 50,28 15,22 |
Gewählt ist: Herr Fabian Amborn (AMBORN)
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunawahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Rechtsaufsichtsbehörde:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Untere Rechtsaufsichtsbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Schmalkalden, den 25.02.2023
Dierich
Wahlleiterin
Herzlichen Dank an alle Wahlhelfer/innen!
Bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Stadt Schmalkalden möchte ich mich im Namen des gesamten Wahlteams der Stadtverwaltung Schmalkalden für die Unterstützung bei der Vorbereitung sowie der Durchführung der Kommunalwahl am 12. Februar 2023 herzlich bedanken.
Ohne Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wären Wahlen als einer der wichtigsten Bestandteile der Demokratie nicht möglich.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auch zukünftig mit Ihrer Erfahrung, Ihrem Wissen und Können sowie Ihrer bewiesenen Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit als Wahlhelfer/in zur Verfügung stehen.
Dierich
Wahlleiterin
Schöffinnen und Schöffen gesucht

für die am 01.01.2024 neu beginnende Amtszeit.
In diesem Jahr sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die neue Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen Wahlen durchzuführen. Die Amtsdauer der gewählten Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre und beginnt zum 01.01.2024. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Als Schöffinnen und Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein werden. Ihnen darf durch die Übernahme des Ehrenamtes kein Nachteil entstehen. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Heimatgemeinde benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.
Bis zum 15.06.2023 müssen Städte und Gemeinden hierzu Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufstellen und im Anschluss daran auslegen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. In der Stadt Schmalkalden sind mindestens 64 Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen. Vorschläge sind bis zum 12.05.2023 unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf der betreffenden Person bei der Stadtverwaltung Schmalkalden, Hauptamt, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden einzureichen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmalkalden, die das Schöffenamt ausüben möchten, ihre Bewerbung zu erleichtern, steht ein Vordruck zur Verfügung, der im Bürgerbüro oder im Hauptamt erhältlich ist. Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste:
ist für die rechtzeitige Erstellung der Vorschlagsliste von Ihnen schnellstmöglich auszufüllen und unterschrieben im Original bei o.g. Adresse einzureichen.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet jedoch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich für das Schöffenamt berufen werden. Die abschließende Entscheidung trifft hier der Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Amtsrichters/einer Amtsrichterin.
Hinweis: Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen obliegt den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind deshalb an das jeweilige Jugendamt zu richten.
Schmalkalden, den 08.02.2023
Kaminski
Bürgermeister
Bundestagswahl 2021
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Die Stadt Schmalkalden bildet zusammen mit weiteren Gemeinden einen Wahlkreis.
Wahlkreis | 196 | Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg |
Gemeinde | 66063 | Stadt Schmalkalden |
Bundestagswahl 2021 in Thüringen – endgültiges Ergebnis
Landtagswahl 27.10.2019
Landtagswahl 2021 in Thüringen – endgültiges Ergebnis
Verbundene Wahlen 26.05.2019
Direktwahl des Europäischen Parlaments
Wahl der Ortsteilräte 2019
Im Herbst 2019 wurde in allen sieben Ortsteilen der Stadt Schmalkalden der jeweilige Ortsteilrat gewählt.
Bürgermeisterwahl 2018
Am 15.04.2018 votierten bei den Kommunalwahlen 80,3 % für den Kandidaten Thomas Kaminski. Er setzte sich somit gegenüber seinen Mitbewerbern im ersten Wahlgang durch und wurde rechtskräftig am 01.07.2018 erneut Bürgermeister von Schmalkalden.