Schiedspersonen gesucht

Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten sucht die Stadt Schmalkalden eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.

Der Wirkungskreis erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet einschließlich der dazugehörigen Ortsteile.

Aufgaben der Schiedsstelle

Schiedspersonen entlasten die Gerichte. Das Motto lautet „Schlichten statt Richten“. Schiedspersonen sind keine Richter, sie sprechen kein Urteil. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der ihnen vorgetragen wird, zu schlichten, d.h. die Parteien dazu zu bewegen, sich zu einigen. Die unparteiischen Schiedspersonen versuchen, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. In einigen Bereichen ist ein Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, bevor Klage eingereicht werden kann.

Schiedspersonen werden tätig bei:

  • bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen
  • in strafrechtlichen Angelegenheiten, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung
  • außergerichtlichen Erledigungen einer Strafsache, z. B. bei geringer Schuld des Täters

Die Bewerber sollten bereit sein, etwas Zeit zu opfern, geduldig zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen zu haben. Sie sollten ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungs-vermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Stadtrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:

  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde;
  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
  3. eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
  4. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:

  1. bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat;
  2. bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat;
  3. nicht im Bereich der Schiedsstelle (außerhalb von Schmalkalden, OT Asbach, OT Mittelstille, OT Möckers, OT Grumbach, OT Mittelschmalkalden, OT Wernshausen, OT Springstille) wohnt.

Es werden daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, gebeten, bis zum 30.06.2024 eine Bewerbung sowie eine Negativerklärung hinsichtlich der Ausschlusskriterien bei der Stadtverwaltung Schmalkalden einzureichen.

Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Stadtverwaltung Schmalkalden
Hauptamt
Kennwort: Schiedsstelle
Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden

Kaminski, Bürgermeister

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Formulare

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