Informationen des Bürgerbüros Schmalkalden – Umsatzsteuer für Parkgebühren erst 2024

Nach der Entscheidung des Stadtrates in der letzten Sitzung des Jahres, macht die Stadt von Ihrem Optionsrecht Gebrauch und wird erst ab 01. Januar 2024 Umsatzsteuer für gewissen Leistungen wie zum Beispiel für Parkflächen (Parkausweise), abführen.

Das bedeutet, die Gebühr für eine Monatsparkkarte beträgt wie bisher 8,00 € und kann ab sofort beim Bürgerbüro für das nächste Jahr beantragt werden.

Die Monatsparkberechtigung (Monatsparkkarte) wird auf Antrag, welcher bei der Stadt Schmalkalden zu stellen ist, erteilt.

Berechtigt zum Erwerb einer Monatsparkberechtigung (Monatsparkkarte) ist derjenige, dessen arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich festgelegter Arbeitsort sich innerhalb des Stadtgebietes befindet.

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 60,00 €

Diese Parkausweise können jedoch erst ab dem 02.01.2023 beim Bürgerbüro beantragt werden.

Die Bewohnerparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) ist gebunden an eine bestimmte Person und an ein konkretes Kraftfahrzeug. Berechtigt zum Erwerb einer Bewohnerparkkarte ist derjenige, der in dem entsprechenden in der Bewohnerparkordnung der Stadt Schmalkalden definierten Bereich seinen Hauptwohnsitz hat und auf den das jeweilige Kraftfahrzeug zugelassen ist bzw. dem das jeweilige Kraftfahrzeug nachweislich zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.   Die Bewohnerparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) wird auf Antrag erteilt. Der Antrag ist bei der Stadt Schmalkalden, Bürgerbüro, zu stellen.   

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Schmalkalden.

Hinsichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird es für 14 Tage eine Übergangsfrist geben. Die alten Bewohnerparkausweise sind jedoch sichtlich im Fahrzeug auszulegen.


-Ordnungsamt-

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