Führerschein-Pflichtumtausch

Schriftliche Antragstellung beim Führerschein-Pflichtumtausch
möglich: Formulare auch in Ihrer Gemeindeverwaltung/Ihrem Rathaus erhältlich

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass das Verwaltungsverfahren für den Pflichtumtausch der Führerscheine für Bürgerinnen und Bürger künftig wesentlich vereinfacht wird. Ab sofort können Anträge für den Pflichtumtausch auch schriftlich gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Fachdienst Fahrerlaubniswesen ist für die Antragstellung nicht mehr erforderlich. „Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Bürgerinnen und Bürger, mit dieser Lösung kann der Pflichtumtausch bequem von zuhause aus angestoßen werden“, sagt Susanne Reum, zuständige Fachbereichsleiterin und Vizelandrätin. Durch den Pflichtumtausch von Papierführerscheinen in neue EU-Kartenführerscheine entsteht der Fahrerlaubnisbehörde allein in diesem Bereich ein Mehraufwand von rund 3.400 Anträge pro Jahr. „Auch wir erhoffen uns davon mehr Effizienz im Prozess, da nur noch ein Termin bei Abholung des neuen Führerscheins notwendig wird“, so Reum.

Einfach Antrag ausfüllen und Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde schicken

Den ausgefüllten Antrag senden Bürgerinnen und Bürger einfach mit den nachfolgend genannten Unterlagen an das

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fahrerlaubnisbehörde, Charlottenstraße 5a, 98617 Meiningen

T 03683 4857200

  • Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie aktueller Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Auf der Antragsrückseite ist innerhalb des Rahmens eine Unterschrift mit einem schwarz schreibenden Faserstift zu leisten. Diese Unterschrift wird auf dem neuen EU-Kartenführerschein übernommen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Antragsunterlagen bearbeitet werden. Dieses neue Antragsverfahren gilt auch bereits für diejenigen Personen, die in den nächsten Monaten einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart haben. Der Termin muss nicht abgesagt werden.

Der Antrag steht auf der Internetseite des Landratsamtes zum Download bereit: www.lra-sm.de

Zudem stehen ausgedruckte Anträge in Kürze

  • an der Rezeption des Landratsamtes, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, Haus 2
  • an der Rezeption der Außenstelle in Schmalkalden, Sandgasse 2, 98574 Schmalkalden
  • an der Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen-Dreißigacker, Berkeser Straße 9, 98617 Meiningen, im Eingangsbereich
  • sowie in Ihrem Rathaus Schmalkalden, Altmarkt 1, im Foyer zur Verfügung.

Sofern der umzutauschende, alte Führerschein nicht in Meiningen, Schmalkalden oder Suhl ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde unter Angabe des jetzigen Wohnortes eine Karteikartenabschrift für die Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen angefordert werden. Die Abschrift wird dann durch die Ausstellungsbehörde an die Fahrerlaubnisbehörde nach Meiningen geschickt. Dies dient der Beschleunigung des Antragsverfahrens.

Sobald der Führerschein hergestellt wurde, erhalten die Antragsteller eine Abholungsbenachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde. Bei Abholung sind die Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 EUR vor Ort am Kassenautomaten zu entrichten. Gleichzeitig ist neben einem Ausweisdokument der bisherige Papierführerschein mitzubringen, der entweder eingezogen oder entwertet wird.

Hintergründe zum Pflichtumtausch: Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist bis zum festgelegten Zeitpunkt umzutauschen. Nach Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die erste Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 ist am 19.01.2022 abgelaufen. Um den Mehrbelastungen in den Behörden durch die Corona-Lage Rechnung zu tragen, soll auf Beschluss der Innenminister-Konferenz eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung erfolgen. Demnach soll der 19. Juli 2022 als Stichtag gelten, bevor ein Nicht-Umtausch als Verstoß geahndet wird. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden.

Die Umtauschfristen ergeben sich wie folgt:

Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19.01.2033 umtauschen. Ansonsten gilt:

Führerscheinausstellung (Papierführerschein) bis einschließlich 31.12.1998

Geburtsjahr FührerscheininhaberEnde der Umtauschfrist
1959 – 1964  19.01.2023
1965 – 1970   19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheinausstellung ab 01.01.1999 bis 18.01.2013

Ausstellungsjahr FührerscheinEnde der Umtauschfrist
1999 – 2001   19.01.2026
2002 – 2004     19.01.2027
2005 – 2007  19.01.2028
2008  19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013    19.01.2033

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, den Antrag im laufenden Jahr vor der jeweiligen Umtauschfrist zu stellen und nicht erst kurz vor Ablauf. Aufgrund des großen Andrangs werden prioritär erst alle Führerscheine umgetauscht, welche zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen.

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