Beantragung Reisepass

Beantragung (vorläufiger/Express-) Reisepass

Informationen zur Leistung

  • persönliches Erscheinen bei Antragstellung, auch von Kindern, erforderlich
  • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten
  • bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen und die Anwesenheit eines Elternteils (auch bei über 16-jährigen) zur Identitätsbestätigung erforderlich
  • bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters Zustimmungserklärung 2024 nicht erforderlich, falls beide Elternteile anwesend sind
  • oder falls Sie alleine sorgeberechtigt sind: tagesaktuelle Negativauskunft vom Jugendamt oder folgendes Formular: Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht
  • Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige: obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen oder folgendes Formular Dokumentenbeantragung – alleiniges Sorgerecht
  • Expressreisepass: Ausstellung i.d.R. 3 bis 4 Werktage nach Antragsstellung
  • der normale Reisepass hat 32 Seiten, für Vielreisende gibt es den Reisepass mit 48 Seiten
  • die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen
  • Express-Reisepass, falls Sie den Reisepass dringend benötigen, Bearbeitungsdauer ca. 4 Werktage
  • vorläufiger Reisepass, wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen
  • der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Personalausweis
  • alter Reisepass (wenn vorhanden)
  • bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkundefalls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. Bsp. auf Grund von Heirat oder Namensänderung)
  • bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklärung), nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind

Formulare


Gebühren

  • 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind (6 Jahre gültig)
  • 70,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind (10 Jahre gültig)
  • falls Schmalkalden nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr
  • 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
  • 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten

Rechtsgrundlagen


Ausstellung des Reisepasses für Minderjährige

  • Bedarf der Beantragung der Zustimmung beider Elternteile, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben
  • die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung (s. Formular) des anderen Sorgeberechtigten und die Ausweiskopie vorliegt
  • die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerbüro geprüft
  • obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen
  • in Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit)
  • dann ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie erneut Unterlagen vorlegen müssen
  • bitte bringen Sie daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht mit

Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile:

  • in Reisepässen für Minderjährige können gem. Nr. 4.4a PassVwV, auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden
  • Voraussetzung: Unterscheidung des Familiennamens eines sorgeberechtigten Elternteils von dem des Minderjährigen
  • eingetragen werden alle sorgeberechtigten Elternteile
  • die Antragstellung kann ausschließlich mit formloser Zustimmung beider Elternteile erfolgen
  • besteht alleiniges Sorgerecht und führt das Kind einen von dieser Person abweichenden Familiennamen, wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen
  • Hinweis:
  • das Sorgerecht ist in Form eines amtlichen Beschlusses nachzuweisen 
    (Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde, anderweitiges gerichtliches Dokument)
  • eine Geburtsurkunde der minderjährigen Person ist vorzulegen
  • die Eintragung ersetzt keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteile

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