Beantragung (vorläufiger/Express-) Reisepass
Informationen zur Leistung
- persönliches Erscheinen bei Antragstellung, auch von Kindern, erforderlich
- Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten
- Expressreisepass: Ausstellung i.d.R. 3 bis 4 Werktage nach Antragsstellung
- der normale Reisepass hat 32 Seiten, für Vielreisende gibt es den Reisepass mit 48 Seiten
- die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen
- Express-Reisepass, falls Sie den Reisepass dringend benötigen, Bearbeitungsdauer ca. 4 Werktage
- vorläufiger Reisepass, wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen
- der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip)
Benötigte Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Personalausweis
- alter Reisepass (wenn vorhanden)
- Kinderreisepass, wenn vorhanden
- bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkundefalls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. Bsp. auf Grund von Heirat oder Namensänderung)
- bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (Zustimmungserklärung), nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind
Formulare
Gebühren
- 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind (6 Jahre gültig)
- 60,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind (10 Jahre gültig)
- falls Schmalkalden nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr
- 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
- 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten
Rechtsgrundlagen