Information zu der Leistung
- dient dem Nachweis, dass Sie nicht vorbestraft sind
- das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt
- Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis (Belegart N)
- Behördenführungszeugnis (Belegart O) (1))
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) (2))
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE) (1/2)
(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.
(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
- persönliche Vorsprache oder Beantragung per E-Mail möglich
- das Führungszeugnis kann auch online hier beantragt werden: Bundesamt für Justiz
Benötigte Unterlagen bei Beantragung im Bürgerbüro
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde: Name und Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck
- bei erweiterten Führungszeugnissen benötigen wir das Anforderungsschreiben
Gebühren: 13,00 €
Formulare: keine
Rechtsgrundlagen: Bundeszentralregistergesetz (BZRG) §§ 30-30c