Schöffinnen und Schöffen gesucht

für die am 01.01.2024 neu beginnende Amtszeit.

In diesem Jahr sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für die neue Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen Wahlen durchzuführen. Die Amtsdauer der gewählten Schöffinnen und Schöffen beträgt fünf Jahre und beginnt zum 01.01.2024. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Als Schöffinnen und Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein werden. Ihnen darf durch die Übernahme des Ehrenamtes kein Nachteil entstehen. Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Heimatgemeinde benennen; Selbstbenennungen sind zulässig.

Bis zum 15.06.2023 müssen Städte und Gemeinden hierzu Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufstellen und im Anschluss daran auslegen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. In der Stadt Schmalkalden sind mindestens 64 Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen. Vorschläge sind bis zum 12.05.2023 unter Angabe von Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Beruf der betreffenden Person bei der Stadtverwaltung Schmalkalden, Hauptamt, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden einzureichen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmalkalden, die das Schöffenamt ausüben möchten, ihre Bewerbung zu erleichtern, steht ein Vordruck zur Verfügung, der im Bürgerbüro oder im Hauptamt erhältlich ist. Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste:

ist für die rechtzeitige Erstellung der Vorschlagsliste von Ihnen schnellstmöglich auszufüllen und unterschrieben im Original bei o.g. Adresse einzureichen.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet jedoch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich für das Schöffenamt berufen werden. Die abschließende Entscheidung trifft hier der Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Amtsrichters/einer Amtsrichterin.

Hinweis: Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen obliegt den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind deshalb an das jeweilige Jugendamt zu richten.

Schmalkalden, den 08.02.2023

Kaminski

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