Vollzug der Gewerbeordnung Weihnachtsmärkte 2023

Veröffentlichung der Stadt Schmalkalden

Vollzug der Gewerbeordnung (GewO), § 55a Abs. 2 GewO

Befreiung von dem Erfordernis der Reisegewerbekartenpflicht

für den Schmalkalder Herrscheklasmarkt, den Mittelalterlichen Weihnachtsmarkt sowie aller in den Ortsteilen der Stadt Schmalkalden stattfindenden Weihnachtsmärkten vom 02.12.2023 bis 26.12.2023

Auf der Grundlage des § 55a Abs 2 GewO erlässt die Stadt Schmalkalden als untere Gewerbebehörde gemäß § 1 Zuständigkeits- und Ermächtigungsverordnung auf dem Gebiet des Gewerberechts vom 09.01.1992 (GVBl. S. 45), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.02.2009 (GVBl. S. 277) folgende Allgemeinverfügung:

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

1.         Für den Verkauf von alkoholischen Getränken anlässlich des Schmalkalder Herrscheklasmarktes, des Mittelalterlichen Weihnachtsmarktes sowie aller in den Ortsteilen der Stadt Schmalkalden stattfindenden Weihnachtsmärkten in der Zeit vom 02.12.2023 – 26.12.2023 werden die Standbetreiber sowohl von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte als auch von der Ausnahmebewilligung zum Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken entbunden.

2.         Unter die in Nr. 1 genannte Ausnahme fallen alle die Standbetreiber, welche einen gültigen Vertrag mit der Stadtverwaltung Schmalkalden für diese genannte Veranstaltung besitzen und gemäß diesem Vertrag berechtigt sind, alkoholische Getränke zu verabreichen.

3.         Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Beendigung der obenstehenden Veranstaltungen.

Schmalkalden, den 21.11.2023

Kaminski

Bürgermeister

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