Ein Kinderreisepass kann nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt und nur für Kinder ausgestellt werden, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Die Ausstellung von Aufklebern zur Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.
Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Nähere Infos der Bunderegierung finden Sie hier: www.bmi.bund.de