Beantragung Kinderreisepass

Informationen zur Leistung

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
  • persönliches Erscheinen von Kindern (unabhängig vom Alter) erforderlich 
  • Ausstellung ist nur bis zum Ablauf des 12. Lebensjahres möglich
  • Gültigkeitsdauer: ein Jahr
  • der Kinderreisepass reicht nicht überall aus, er ist nur eingeschränkt gültig, Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes finden Sie beim Auswärtigen Amt (Auswertigen Amt bitte fett hervorheben und folgenden Link hinterlegen www.auswaertiges-amt.de)
  • erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der Kinderreisepass auch ausreichend
  • weitere Informationen zum Kinderreisepass finden Sie hier: Bundesministerium des Inneren und Heimat
  • Aktualisierung des Kinderreisepasses:
    • der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden
    • es wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe aktualisiert
  • Verlängerung des Kinderreisepasses:
    • Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist (spätester Termin für die Verlängerung: der Tag des Ablaufdatums)

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
  • bei Erstbeantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen
  • alte Ausweisdokumente des Kindes (wenn vorhanden)
  • ggf. Zustimmungserklärung
  • die Ausstellung des Kinderreisepasses bedarf der Beantragung der Zustimmung beider Elternteile, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben
  • die Beantragung durch einen Sorgeberechtigten kann erfolgen, wenn die schriftliche Zustimmung (s. Formular) des anderen Sorgeberechtigten vorliegt
  • die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung wird im Bürgerbüro geprüft
  • obliegt nur einem Elternteil das Sorgerecht, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen
  • bei Aktualisierung des Kinderreisepasses:
  • aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
  • der aktuelle Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
  • Wichtig:
  • in Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit)
  • dann ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie erneut Unterlagen vorlegen müssen
  • bitte bringen Sie daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht mit

Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile:

  • in Kinderreisepässen und Reisepässen für Minderjährige können gem. Nr. 4.4a PassVwV, auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden
  • Voraussetzung: Unterscheidung des Familiennamens eines sorgeberechtigten Elternteils von dem des Minderjährigen
  • eingetragen werden alle sorgeberechtigten Elternteile
  • die Antragstellung kann ausschließlich mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen
  • besteht alleiniges Sorgerecht und führt das Kind einen von dieser Person abweichenden Familiennamen, wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen
  • Hinweis:
  • das Sorgerecht ist in Form eines amtlichen Beschlusses nachzuweisen 
    (Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung, Sterbeurkunde, anderweitiges gerichtliches Dokument)
  • eine Geburtsurkunde der minderjährigen Person ist vorzulegen
  • die Eintragung ersetzt keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen

Formulare: ggf. Zustimmungserklärung

Gebühren

  • Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr gültig): 13,00 €
  • Kinderreisepass Verlängerung: 6,00 €

Rechtsgrundlagen

SO 8.10.23 13-18 Uhr Schmalkalden

SA 28.10.2023 | 10-14:30

Thüringentag – Schön war’s

Formulare

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